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Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen sind offen für alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Das bedeutet, dass sich vor allem folgende Personengruppen für private Krankenversicherungen entscheiden können:

  • Krankenversicherungen für Selbständige und Freiberufler
    (unabhängig vom Einkommen)

  • Krankenversicherungen für Angestellte und Arbeitnehmer
    (die über 48.150,- Euro verdienen)
    (Jahresbruttogehalt in 2008, Ost und West)

  • Krankenversicherungen für Ärzte
    (Alle Ärzte sowie Ärzte im Praktikum (AiP),
    bzw. Ärzte im praktischen Jahr (PJ)
    ungeachtet des Einkommens)

  • Krankenversicherungen für Beihilfeberechtigte
    (Alle Beamte und Beamtenanwärter)

  • Krankenzusatzversicherung
    (für gesetzlich versicherte Personen)

  • Krankentagegeldversicherung
    (für Selbständige, Freiberufler und Angestellte)
    (für privat & gesetzlich versicherte Personen)

  • Private Zahnzusatzversicherung
    (Ergänzungsversicherung um die entstandenen Lücken
    der gesetzlichen Versorgung zu schließen)


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dem 01.01.1961 geboren
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