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Pensionsfonds |
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Die Pensionsfonds Die Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) ihres Entgeltes in einen Pensionsfonds einzahlen. Das entspricht in 2003 einem Jahresbeitrag von 2.448,-- €. Aufgrund der Geldanlagepolitik können bei Pensionsfonds keine garantierten Leistungen zugesagt werden. Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 steuerfrei. Bis zum 31. Dezember 2008 besteht Sozialversicherungsfreiheit. Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Versicherungsvergleiche Für weiterführende Informationen zu Pensionsfonds nehmen Sie bitte Kontakt über unser Kontaktformular mit uns auf. Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich. |
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