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Riesterrente |
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Die Riesterrente Die "Riesterrente", wie sie im Volksmund genannt wird, kann sowohl privat als auch durch Entgeltumwandlung abgeschlossen werden. Der Arbeitnehmer kann einen Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) in eine Riesterrente umwandeln (in 2003 = 2.448,-- €). Der Beitrag zur Riesterrente wird aus dem versteuerten Nettoentgelt entnommen. Zum Jahresende erfolgt durch die Finanzverwaltung automatisch eine Prüfung, ob die jeweilige Zulage (in 2003 = 38,-- € pro Jahr) oder der separate Sonderausgabenabzug (in 2003 = 525,-- €) günstiger ist. Das jeweils Günstigere findet für die Riesterrente Anwendung. Der Arbeitgeber übernimmt als Versicherungsnehmer die Verpflichtung zur Meldung des jeweiligen Jahresentgeltes. Um die Maximalförderung für die Riesterente zu erhalten, ist 2003 ein Mindestbeitrag in Höhe von 1 % des rentenversicherungspflichtigen Entgeltes zu zahlen. Dieser Mindestbeitrag für die Riesterente erhöht sich für die Jahre 2004 und 2005 auf 2 %, für die Jahre 2006 und 2007 auf 3 % und ab 2008 auf 4 %. Entsprechend erhöhen sich die Zulagen und der Sonderausgabenabzug. >> Fordern Sie Ihr persönliches Angebot zur Riesterrente an Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenlosen Versicherungsvergleiche Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit per e-Mail zur Verfügung. Wir werden Ihre Frage so schnell wie möglich beantworten. |
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