Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später, je nach Zusage, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente.

Pensionskasse

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Die Pensionskasse

Der Arbeitgeber wird Mitglied der Pensionskasse.

Im Gegensatz zur Unterstützungskasse sind bei dieser Anlageform jedoch keine Verwaltungskosten zu zahlen.

Die Arbeitnehmer können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Rentenversicherung an Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge über die Pensionskasse umwandeln. Das entspricht in 2003 einem Jahresbeitrag von 2.448,-- €.

Aus der Pensionskasse erhalten die Mitarbeiter später, je nach Zusage der Anbieter, eine Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenrente.

Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Außerdem besteht bis zum 31. Dezember 2008 Sozialversicherungsfreiheit.


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Wir sind Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen gern behilflich.

wichtige Infos

Tip des Monats

Die Einschränkungen
bei der Absicherung der
Berufsunfähigkeit sind
gewaltig. Alle die nach
dem 01.01.1961 geboren
wurden sind am stärksten
betroffen. Weitere Infos
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